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Unterschied betriebliche Direktversicherung und private Riesterrente

Für viele Menschen die vor der Entscheidung stehen, welche Form der Altersversorgung geeignet ist, stellt sich die Farge nach dem Unterschied zwischen einer betrieblichen Direktversicherung und einer privaten Riesterrente. Lassen Sie uns im Folgenden die Unterschiede betrachten, damit Sie im Endeffekt entscheiden können, ob die Dierketversicherung oder Riesterrente sinnvoll für Sie ist, oder vielleicht ergänzend sogar beides.

Geförderter Personenkreis

Betriebliche Direktversicherung:

Arbeitnehmer und Angestellte sowie rentenversicherungsfreie- und pflichtige Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Riesterrente:

Alle Rentenversicherungspflichtige, Beamte, Auszubildende, Ehegatten sofern der andere Ehegatte einen Anspruch auf Förderung hat, Erziehende (Elternzeit 3 Jahre), Bezieher von Arbeitslosengeld I und II, Richter oder Berufs- und Zeitsoldaten

Direktversicherung oder Riester Rente
bAV Direktversicherung oder Riesterrente

Auszahlungszeitpunkt im Erlebensfall

Direktversichersicherung:

Bei Vollendung des 62. Lebensjahres (Für Neuabschlüsse vor dem 01.01.2012 gilt Alter 60). Bei Kündigungen davor (nur bei sehr geringen Anwartschaften bzw. aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis und mit erforderlicher Zustimmung des Arbeitgebers möglich) ist die Auszahlung zu versteuern und unterliegt der Beitragspflicht für die gesetzliche Pflege- und Krankenversicherung.

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Riesterrente:

Bei Vollendung des 62. Lebensjahres (Für Neuabschlüsse vor dem 01.01.2012 gilt Alter 60). Bei Kündigungen davor sind die Förderungen zurückzuzahlen.

Auszahlungsform (Kapital oder Rente)

Direktversicherung:

Lebenslange Rente oder alternativ bis zu 100% Kapitalauszahlung.

Riesterrente:

Lebenslange Rente, Kapitalisierung bis maximal 30% möglich.

Verfügbarkeit während der Ansparphase

Direktversicherung

Nicht möglich.

Riesterrente

Nicht möglich.

Hartz-V Schutz

Direktversicherung

Hartz-IV-Verwertung ausgeschlossen (§ 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II).

Riesterrente

Hartz IV Verwertung ausgeschlossen, sofern Guthaben aus geförderten Beiträgen stammt.

Förderung in der Ansparphase

Direktversicherung

Steuerfreiheit der Beiträge gem. § 3 Nr. 63 EStG bis zu 8% der BBG West (Obergrenze im Jahr 2020: monatlich 276 € bzw. jährlich 3.312 €) Sozialversicherungsfreiheit -Freiheit bis 4% der BBG-West.

Riesterrente

Förderung in Form von Grund- und Kinderzulagen (Grundzulage für den Sparer selbst bis zu 175 € pro Jahr und pro Kind bis zu 185 € pro Jahr) und ggf. Sonderausgabenabzug der Beiträge, d.h. bei hohem persönlichem Grenzsteuersatz ist über die Zulagen hinaus eine zusätzliche steuerliche Förderung möglich.

Besteuerung beim späteren Zufluss

Direktversicherung

Volle nachgelagerte Besteuerung sowie teilweise Verbeitragung an die gesetzliche Pflege- und Krankenversicherung (sofern gesetzlich versichert)

Riesterrente

Volle nachgelagerte Besteuerung Keine Verbeitragung innerhalb der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung (sofern gesetzlich versichert)

Hinterbliebenenregelung (bei Tod)

Direktversicherung

Nur möglich an Ehegatten und Lebensgefährten und kindergeldberechtigte Kinder, sowie maximal ein Sterbegeld in Höhe von ca. 8.000 €.

Riesterrente

Leistungen sind grundsätzlich vererbbar. Der Förderanteil nur an den nicht getrennt lebenden Ehepartner vererbbar, andere Erben zahlen den Förderanteil zurück.

Rente im Ausland

Direktversicherung

Ohne Einschränkung möglich.

Riesterrente

Keine Einschränkung im EU-Ausland (Urteil Europäischer Gerichtshof v. 10.09.2009, Aktenzeichen: C-269/07), sonst förderschädlich.

Kostenquote

Unterschied zwischen Direktversicherung und Riesterrente

In den meisten Fällen wird die Direktversicherung von der Kostenquote her deutlich günstiger sein. Der Unterschied zwischen Direktversicherung und Riesterrente liegt auch daran, dass die die Riesterrente aufwändiger zu verwalten ist, da ein jährlich Abgleich erfolgen muss in Bezug auf die Anzahl der Kinder, dem zuständigen Finanzamt, der Höhe des Einkommens und ob die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit überhaupt vorliegen.

Bei der Direktversicherung ist es einfacher. In der Ansparzeit über den Arbeitgeber wird alles über die Gehaltsabrechnungen umgesetzt und abgerechnet und fertig!

Bezüglich der Kosten ist die Direktversicherung in aller Regel auch deutlich schlanker, da über Firmensonderkonditionen bessere Konditionen angeboten werden können als bei privaten Riesterrenten, die ja im Regelfall als Einzeltarife angeboten werden. Im Grunde ist die Kalkulation – vereinfacht gesehen was Mengenrabatte angeht – nicht anders als bei anderen Produkten. Kaufe ich eine Postkarte wird der Preis dafür teurer sein, als wenn ich eine Menge von 1000 Stk. abnehme.

Was ist besser: Direktversicherung oder Riesterrente?

Es ist wie immer: es kommt darauf an. Im Regelfall wird es so sein, dass bei Normalverdienern die Förderquote bei der Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung deutlich besser sein wird als bei der Riesterrente.

Stark vereinfachtes Beispiel 1:

Eine verheiratete Mutter mit einem kindergeldberechtigetn Kind und Steuerklasse 4 verdient brutto 2.500 € mtl. . Sie zahlt 70 € monatlich in die Riesterrente ein, damit sie die die Zulagen in voller Höhe erhält. Im Endergebnis fließen so p.a. 12 x 70 € = 840 € + 175 € Grundzulage + 185 Eigenzulage = 1.200 € in die Altersvorsorge. Ihr Eigenaufwand entspricht somit (840 von 1.200) 70%, die Förderung somit 30 %.

Zahlt sie netto 70 € in die betriebliche Altersversorgung ein, kann unter Einrechnung der Sozialversicherungs- und Steuerersparnis sowie der verpflichtenden 15% Arbeitgeberförderung ein Betrag von ca. 145 € in die Altersversorgung fließen. Ihr Eigenaufwand entspricht in diesem 2. Beispiel also auf das Jahr hochgerechnet 840 € von 1.740 €. Das sind knapp ca. 50% Eigenaufwand und 50% Förderung.

Stark vereinfachtes Beipspiel 2:

Dieselbe Frau hätte bei gleichen Parametern statt 1 Kind 3 Kinder. Dann würde Sie für die optimale Zulagenförderung bei der Riesterrente nur noch 39,16 € monatlich zahlen, bekäme aber pro Jahr 3die Grundzulage in Höhe von 175 € sowie 3 x die Kinderförderung in Höhe von 3 x 185 €. Auf das Jahr gesehen ergibt sich dann ein Eigenbeitrag von 39,16 € x 12 = ca. 470 € und eine Förderung von 730 €. Der Eigenaufwand wäre somit nur noch 40%, die Förderung 60%. Über die Direktversicherung bliebe es bei 50% zu 50%, da die Anzahl der Kinder praktisch keine Rolle spielt für die Höhe der Förderung

Fazit

Vergleicht man die Riesterrente mit der betrieblichen Altersversorgung wird unter Rentabilitätsgesichtspunkten in den meisten Fällen die betriebliche Altersversorgung in Form der Direktversicherung besser sein. Es gibt aber eben auch Ausnahmen (siehe oben) und nicht allein die Renditebetrachtung ist allein entscheidend, wie die oben gezeigten Unterschiede im Vergleich zeigen.

Lassen Sie sich beraten. Analysieren gemeinsam mit dem Berater oder der Beraterin Ihres Vertrauens, welcher Weg für Sie am besten passt. Bleiben Sie kritisch. Hat Ihr Berater nur die Riesterrente im Produktportfolio oder ist auf die Beratung von betrieblicher Altersversorgung beschränkt, könnte er ein gewisses Eigeninteresse haben, gezielt zu dem entsprechend für ihn günstigeren Produkt zu raten und er oder sie könnte dann versuchen Sie mit geschickter Argumentation in die eine der andere Richtung zu lenken. Holen Sie sich daher im Zweifelsfall immer eine Zweitmeinung ein.

Haben Sie Fragen?

Gerne bin ich für Sie da

Versicherungsmakler Hamburg
Mario Bartosch, GF und Berater der AssetSecur 040 355 088 40

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