Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge und Firmenrente

Die betriebliche Altersvorsorge und Firmenrente hat in den letzten Jahren grundsätzlich an Bedeutung und Attraktivität gewonnen. Trotzdem entscheidet immer die individuelle Betrachtung über die Sinnhaftigkeit dieser Vorsorgeform.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) – sinnvoll oder nicht?

Kennen Sie das? Sie interessieren sich für eine Altersversorgung, viele raten Ihnen zu, andere aber deutlich ab. Sie durchfosten das Internet nund je mehr Sie lesen, sehen und hören, desto mehr Zweifel kommen Ihnen? Was also hat es auf sich mit der betrieblichen Altersvorsorge, häufig Direktversicherung genannt und regelmäßig mit einem Arbeitgeberzuschuss aufgepeppt?

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Informationen betriebliche Direktversicherung für ArbeitnehmerInnen

Informationen zur Direktversicherung für Arbeitgeber

Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

Nun, die betriebliche Altersvorsorge kurz auch bAV genannt, hat in den letzten Jahren zunehmend an Attraktivität gewonnen. Das wird allerdings, trotz Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) und Abschaffung der vollen Doppelverbeitragung für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, nicht immer so wahrgenommen. Dies liegt einerseits an der negativen Grundtendenz in der Mediendarstellung, denn schlechte Nachrichten verkaufen sich grundsätzlich besser als gute.  Zum anderen liegt es auch häufig an den Beratern selbst. Denn diese können ihren privaten Kunden regelmäßig keine bAV vermitteln. Die bAV ist in aller Regel an günstige Rahmenverträge der jeweiligen Arbeitgeber gekoppelt. Viele Arbeitgeber überlassen es nur einem selbst ausgewählten Versicherungsmakler und dann auch nur speziell diesem, beraten und vermitteln zu dürfen. Dieser Versicherungsmakler wurde vom Unternehmen ausgesucht und mit diesem Versicherungsmakler wurde das Firmenangebot an bAV und eine für die Arbeitnehmer günstige Rahmenvereinbarung getroffen. Und das ist in ganz Deutschland so, ob in Hamburg, Berlin München oder auf dem Lande.

Durch diese Exklusivsituation des (Vermittler)Konkurrenten steht der persönliche Berater oder Verkäufer eines 3-Buchstaben-Vertriebs nun außen vor. Und ein Berater, der da außen vor steht, redet dann die Firmenrente eher schlecht und zählt lieber die Nachteile auf, nur um dann auf seine Produkte zu lenken, die er wiederum selbst verkaufen kann und darf, nämlich die Vorsorgeprodukte der privaten Altersversorgung wie Riester- oder Rüruprente. Deshalb sollten Sie sich immer fragen, und das gilt nicht nur für die bAV, wer Ihnen etwas erklärt und welche Motivation er persönlich von genau dieser negativen oder positiven Argumentation haben könnte. Das gilt natürlich auch in vielen Fällen für Bankberater. Glauben Sie, dass ein Bankberater seinen Kunden eher die Vorteile der bAV preisgibt, oder lieber die Riesterrente und Rüruprente bevorzugt, die er leichter über den Banktresen verkaufen kann? Selbstverständlich kann man das nicht pauschalisieren, leider kommt es dennoch immer wieder vor.

Mit objektivem Blick bietet die bAV eine Reihe von Vorteilen gegenüber anderen geförderten Altersversorgungsformen. Diese sind unter anderem:

  • obligatorischer Arbeitgeberzuschuss gem. Betriebsrentenstärkungsgesetz
  • Die persönliche Freiheit, später bei Fälligkeit bAV eine Kapitalzahlung statt Verrentung zu wählen
  • Die besssere Pfändungsschutz z.B. einer Direktversicherung in der Ansparphase
  • Steuerersparnis bis zum bAV Höchstbeitrag (276 € mtl. bzw. 3312 € jährlich, Stand 2020)
  • Sozialversicherungsersparnis bis zum bAV Höchstbeitrag (552 € mtl. bzw. 6624 € jährlich, Stand 2020)

Ja, und natürlich hat die bAV auch Nachteile, weil die Leistungen am Ende besteuert werden und weil auch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, sofern man dort versichert ist mit an der späteren Rente partizipiert, oder weil man nicht jederzeit und grundsätzlich in der Ansparphase an das eingezahlte Geld herankommt, was allerdings auch ein Vorteil – sprich Selbstschutz – sein kann. Die Betriebsrente soll nicht vor Alter 62 zur Auszahlung kommen, so will es der Staat grundsätzlich und deshalb fördert er ja auch massiv und nimmt die Arbeitgeber seit Verabschiedung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes auch vermehr in die Pflicht, zum Wohle der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

Informationen zur bAV KlimaRente finden Sie hier

Arbeitnehmerinnen wie Arbeitnehmer schätzen Ihre gesetzliche Altersrente häufig falsch und viel zu hoch ein. Dadurch entsteht eine immens hohe Rentenlücke im Alter, da die gesetzliche Rente später viel zu gering ist.

Es gibt mehrere Möglichkeiten geförderte Altersvorsorge zu betreiben. Neben Riester- und Rüruprente als private Vorsorgeformen, bietet der Staat mehrere Gestaltungsarten der betrieblichen Altersvorsorge. Die betriebliche Altersversorgung bieten nicht nur Arbeitnehmern sondern auch dem Arbeitgeber selbst Vorteile.

betriebliche Altersversorgung
Ist die bAV sinnvoll?

Möglichkeiten der Arbeitgeber, für seine Mitarbeiter vorzusorgen?

Die betriebliche Altersversorgung ist staatlich gefördert. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, Teile seiner Bezüge in eine bAV umzuwandeln. Arbeitgeber müssen gem. Betriebsrentengesetz eine betriebliche Altersvorsorge anbieten und seit 2019 mit mindestens 15% Zulage auf den Arbeitnehmerbeitrag (Entgeltumwandlung) bezuschussen. Auf bereits vor 2019 abgeschlossene Verträge gilt diese Zuschussregelung spätestens ab 2022. Die Verpflichtung des Arbeitgebers gilt so lange, wie er selbst als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart. Auch hier gilt der bAV Höchstbeitrag als Maßstab (Werte s.o.).

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber bestimmen, welche Form der betrieblichen Altersvorsorge er für sein Unternehmen wählt. Er darf auch den Anbieter und den Tarif bestimmen. Es gibt mehrere Optionen, sich über eine betriebliche Altersversorgung abzusichern: Der Arbeitgeber kann die Beiträge als Zusatzleistung zum Gehalt zahlen oder die Arbeitnehmer finanzieren ihre betriebliche Altersvorsorge über eine Entgeltumwandlung (zzgl. verpflichtender Zuschuss des Arbeitgebers). Auch eine Aufteilung der Zahlungen in Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil sind in unterschiedlich Varianten möglich. D.h. selbstverständlich darf der Arbeitgeber mehr als 15% Zuschuss dazugeben und das wird auch immer häufiger gemacht.

Neben der betrieblich vereinbarten Firmenrente kann die bAV auch um eine Hinterbliebenenversorgung oder Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt werden und geben somit zusätzliche finanzielle Sicherheit.

Die großen Vorteile aller bAV-Durchführungswege sind die  Steuer- und Sozialabgabenbefreiung innerhalb des jeweiligen bAV-Höchstbeitrags: Abhängig vom jeweiligen Durchführungsweg sind die Beiträge – je nach Höhe – steuer- und sozialversicherungsfrei.

Als Gestaltungsform der betrieblichen Altersvorsorge sieht der Gesetzgeber folgende Möglichkeiten vor.

Direktversicherung

Bei der Direktversicherung ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer bei einem Versicherer. Die Mitarbeiter sind die versicherten Personen, denen gleichzeitig bei Entgeltumwandlung ein unwiderrufliches Bezugsrecht – Unverfallbarkeit betriebliche Vorsorge – eingeräumt wird. Der Arbeitgeber schließt in diesem Fall eine Direktversicherung bei einem Versicherer ab. Später fließt dann die Firmenrente an den Arbeitnehmer. In den Vertrag lassen sich Hinterbliebenenleistungen sowie die Ergänzung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung einschließen. Selbst eine Pflegerentenoption wird teilweise und das sogar kostenlos angeboten.

Da in der Aufschubzeit Sozialabgaben und Steuern eingespart werden, fallen in der Auszahlungsphase bedingt Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an, sofern man gesetzlich versichert ist. Außerdem müssen die Leistungen versteuert werden.

Die Direktversicherung ist relativ flexibel und bietet auf sich neu ergebende Situationen sinnvolle Lösungen an. So zum Beispiel im Fall von Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder Arbeitgeberwechsel.

Die Direktversicherung bietet viele Lösung bei Störfällen, wie Arbeitgeberwechsel, Elternzeit oder Arbeitslosigkeit an.

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Pensionskasse

Eine Pensionskasse resultiert häufig aus einem Zusammenschluss mehrerer Firmen einer Branche. Auch Versicherer bieten Pensionskassenlösungen an. Seit 2005 sind sich Pensionskassen und die Direktversicherung in fast allen Punkten ähnlich. Deshalb haben Pensionskassen in den letzten Jahren bei Neuabschlüssen stark an Bedeutung gewonnen und werden auch nur noch selten angeboten. Einige Pensionskassen kamen in eine finanzielle Schieflage (z.B. Kölner Pensionskasse) oder wurden für Neueintritte geschlossen (Allianz Pensionskasse).

Betriebliche Unterstützungskasse

Von der Umsetzung her ist die Unterstützungskasse, wenn Sie von einem Versicherer angeboten wird, ein externer Versorgungsträger, der die eigentliche Abwicklung der Firmenrente abnimmt. Der Arbeitgeber spart somit Verwaltung. Der Arbeitgeber zahlt als Trägerunternehmen für die Arbeitnehmer Beiträge in die Unterstützungskasse ein. Diese wiederum führt diese an einen Versicherer ab. Später fließt die Firmenrente vom Versicherer an die Unterstützungskasse, welche die Rente dann an die Arbeitnehmer durchleitet.

Die betriebliche Unterstützungskasse wird i.d.R. besser Verdienenden angeboten, z.B. wenn der Rahmen gem. bAV Höchstbeitrag schon ausgeschöpft ist, weil für die Unterstützungskasse die Höchstbeiträge wie bei Direktversicherung und Pensionskasse nicht gelten.

Trotz des Vorteils des größeren Einzahlungsrahmens, entscheiden sich Arbeitnehmer wie Arbeitgeber häufig gegen diesen Weg. Dies liegt zum einen daran, dass die Unterstützungskasse im Handling wesentlich starrer ist, als die Direktversicherung oder Pensionskasse und sich auch nicht ohne weiteres auf einen neuen Arbeitgeber übertragen lässt. Auch dass der Arbeitgeber zusätzlich Beiträge in einen Umlagefonds (Pensionssicherungsverein) für Arbeitnehmer zahlen muss, auch für Arbeitnehmer die schon ausgeschieden sind und das so lange diese Mitarbeiter leben, schreckt häufig ab.

Pensionsfonds

In Deutschland sind – anders als im angelsächsischen Raum – nicht so sehr verbreitet.

Auch beim Pensionsfonds zahlt der Arbeitgeber und/oder der Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung ein, die den Arbeitnehmern oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch Leistungen zusichert. Die Geldanlage findet auf dem Kapitalmarkt statt. der Pensionsfonds darf dabei größere Risiken eingehen, anders als bei der Direktversicherung oder Pensionskasse.

Direktzusage

Bei der Direktzusage – auch Pensionszusage genannt – verpflichtet sich der Arbeitgeber, Arbeitnehmern und ggf. dessen Hinterbliebenen eine vereinbarte Leistung als Altersrente, Kapitalleistung, als Berufsunfähigkeitsrente oder den Hinterbliebenen im Falle des Todes zu erbringen. Im Leistungsfall erbringt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Leistung. Für die Leistung steht der Arbeitgeber ein. Ebenso ist er für die Verwaltung zuständig. Um die zugesagten Leistungen erbringen zu können, schließt der Arbeitgeber häufig eine Rentenversicherung bei einem Versicherer ab. Dazu ist er jedoch nicht verpflichtet. Für den Fall der Insolvenz muss der Arbeitgeber ebenso wie bei der Unterstützungskasse Beiträge an den Pensionssicherungsverein zahlen. Anders als bei den anderen Durchführungswegen müssen Pensionszusagen in der Bilanz ausgewiesen werden.

Regelung bei vorzeitigem Ausscheiden von Arbeitnehmern beim Arbeitgeber

Versorgungsleistungen bleiben bestehen, wenn die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen erfüllt sind. Bei der Entgeltumwandlung greift die sofortige Unverfallbarkeit (Unverfallbarkeit betriebliche Altersvorsorge).

Bei Finanzierung der bAV ausschließlich durch den Arbeitgeber, muss der Arbeitnehmer (für Zusagen ab 01.01.2018) bei Austritt das 21. Lebensjahr vollendet haben die Zusage drei Jahren bestanden haben. Dann sind die Voraussetzungen für die betriebliche Altersversorgung erfüllt.

Bei einer Unternehmensinsolvenz, sind Leistungen bei Direktzusage, der Unterstützungskasse sowie Pensionsfonds über den Pensionssicherungsverein bis zu einer bestimmen Grenze abgesichert. Bei der Direktversicherung und Pensionskasse hat der Arbeitnehmer einen direkten Anspruch an das Versicherungsunternehmen bzw. an die Pensionskasse.

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