Vorsorge und Finanzen – Buch und Medienbranche

Presse-Versorgung und mehr

Als bundesweit tätiger Versicherungsmakler aus Hamburg sind wir auf die Buchverlags- und Medienbranche spezialisiert. Wir bieten dabei mehr als nur die Presse-Versorgung, deren Kooperationspartner wir sind.

Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir unseren Kundinnen und Kunden verpflichtet . Das heißt, dass wir über den Tellerrand der Möglichkeiten hinausblicken müssen. Das unterscheidet den Makler vom Ausschließlichkeitsagenten oder Einfirmenverter, der in aller Regel nur die Produkte eines Anbieters, z.B. der ALLIANZ, AXA oder ERGO  anbieten darf, je nachdem für wen er tätig ist.

Inhaltsübersicht

  1. Über die Presse-Versorgung & Produktübersicht
  2. Presse-Versorgung – Vorteile im Überblick
  3. Wirtschaftsbereiche, welche die Branchenlösung Medien abschließen können
  4. Was viele nicht wissen – auch Angehörige können die Vorteile nutzen
  5. Besonderheiten
  6. Warum Presse Versorgung über einen Versicherungsmakler
  7. Wer ist die Presse-Versorgung
  8. Medienprofis sorgen vor – wer gehört dazu
  9. Weitere Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer/ -innen & FAQ

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Häufig führt kein Weg vorbei an der Presse-Versorgung

Aber um es auf den Punkt zu bringen: in den meisten Fällen, in denen es um Altersvorsorge oder Berufsunfähigkeitsschutz geht, führt im Zuge einer fairen und objektiven Beratung am Versorgungweg der Presse kein Weg vorbei. Über 70 Jahre Erfahrung zahlen sich für TeilnehmerInnen aus.

Über die Presse-Versorgung

Die Presseversorgung bietet als Versorgungseinrichtung für die Kommunikations- und Medienbranche moderne Konzepte für die betriebliche Altersvorsorge. Die Bezeichnung „Branchenlösung Medien“ als Konzept für die betriebliche Direktversicherung offenbart im übrigen schon durch die Begrifflichkeit, dass ein weitaus größerer Unternehmens- und Personenkreis von den Vorteilen der Presseversorgung profitieren kann als nur die Mitarbeier/innen der Presse-Berufe.

Die Gesellschafter der Presse-Versorgung setzen sich aus dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger, dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, dem Deutschen Journalisten-Verband sowie der Deutschen Journalistenunion in ver.di zusammen.

Die Produktlösungen umfassen alle klassischen Lebensversicherungsprodukte ohne und auch mit staatlicher Förderung (Privatrente, Basisrente, Riesterrente, bAV).

Produktübersicht

RiesterRente Medienberufe

Mit der Presse RiesterRente für Medienberufe bietet Ihnen das Versorgungswerk der Presse unterschiedliche Tarife an.

Die Presse RiesterRente

Bei der Riesterrente profitiert der förderfähige Personenkreis von Zulagen und Steuervorteilen.

Das bietet Ihnen mehrere Vorteile:

  • attraktive Förderquote
  • Zulagen

Die Lösungen / Tarife der Presse-Versorgung für die RiesterRente sind:

RiesterRente Perspektive

RiesterRente – kapitalmarktnah

Nutzen Sie unser Know How als unabhängiger Versicherungsmakler

Ein freier Versicherungsmakler schaut stets über den Tellerrand von standarisierten Vorsorgemöglichkeiten hinaus. Die Versorgungskonzepte der Presse Versorgung stellen den Mitarbeitern der Medienbranche in den meisten Fällen die passende Lösung an die Seite. Unsere Einschätzung nach ist das in 70 bis 80% der privaten und betrieblichen Altersversorgung so, beim Berufsunfähigkeitsschutz sehen wir das in einem ähnlichen Bereich.

Den Kundinnen und Kunden verpflichtet

Als Versicherungsmakler sind wir unseren Kunden/innen verpflichtet und bieten Ihnen auch Lösungen über die Vorsorgekonzepte der Presse Versorgung hinaus. Dafür ist es wichtig, dass wir genau erfahren, was Ihre Ziele und Wünsche sind.

Noch mehr Detailinformationen zur Presse RiesterRente

BasisRente Medienberufe

Mit der Presse Basisrente / Basisrente (zwei Begriffe für dieselbe Sache)  für Medienberufe bietet Ihnen das Versorgungswerk der Presse unterschiedliche Tarife an.

Die Presse BasisRente

Bei der Rüruprente profitieren Sie von Steuervorteilen. Die Sparbeiträge können in sehr hoßem Maße steuerlich geltend gemacht werden und reduzieren das zu versteuernde Einkommen. Dies ist eine sehr gute Vorsorge für Selbständige, Freiberufler und gut verdienende Angestellte sowie jeweils deren Ehepartner/innen.

Das bietet Ihnen folgenden Vorteile:

  • 90 % Abzugsfähigkeit der Sparbeiträge (Stand 2020, Tendenz steigend)
  • lebenslang garantierte Rente

Die Lösungen / Tarife der Presse-Versorgung für die BasisRente sind:

BasisRente Perspektive

BasisRente – kapitalmarktnah

Nutzen Sie unsere Expertise als unabhängiger Versicherungsmakler

Ein unabhängiger Versicherungsmakler schaut stets über den Tellerrand von Vorsorgemöglichkeiten hiHnaus. Die Vorsorgekonzepte der Presse-Versorgung stellen dem Personenkreis der Medienbranche in den meisten Fällen die passende Lösung an die Seite. Nach unserer Einschätzung ist das in 70 bis 80% der privaten und betrieblichen Altersversorgung so, beim Berufsunfähigkeitsschutz sehen wir die Quote in einem ähnlichen Bereich.

Den Kunden/innen verpflichtet

Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir unseren Kunden/innen verpflichtet und bieten Ihnen auch Lösungen über die Produktlandschaft der Presse Versorgung hinaus. Dafür ist es notwendig, dass wir genau erfahren, was Ihre Ziele und Wünsche sind.

Die Presse Basisrente im Detail:

PrivatRente Medienberufe

Mit der PrivatRente für Angestellte und Selbständige in Medienberufen bietet Ihnen das Versorgungswerk der Presse unterschiedliche Tarife an.

Die Presse PrivatRente

Ihre Sparbeiträge werden gezahlt aus versteuertem Einkommen.

Das bietet Ihnen folgende Vorteile:

die spätere Auszahlung bei einer Kapitalzahlung wird nur nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuert. Wenn Sie sich optional statt einer einmaligen Kapitalzahlung für Rentenzahlungen entscheiden, dann sind diese nur mit dem niedrigen Ertragsanteil steuerpflichtig.

Die Lösungen / Tarife der Presse-Versorgung für die Privatrente sind:

PrivatRente Perspektive

PrivatRente – kapitalmarktnah

PrivatSofortRente

Nutzen Sie unser Fachwissen als unabhängiger Versicherungsmakler

Ein freier Versicherungsmakler schaut stets über den Tellerrand von Vorsorgemöglichkeiten hinaus. Die Konzepte der Presse-Versorgung stellen dem Personenkreis der Medienbranche in den meisten Fällen die passende Lösung an die Seite. Nach unserer Einschätzung ist das in 70 bis 80% der privaten und betrieblichen Altersversvororge so, beim Berufsunfähigkeitsschutz sehen wir die Quote in einem ähnlichen Bereich.

Den KundenInnen verpflichtet

Als unabhängiger Versicherungsmakler Hamburg mit bundesweiter Ausrichtung sind wir unseren KundenInnen verpflichtet und bieten Ihnen auch Lösungen über die Produktlandschaft der Presse Versorgung hinaus. Dafür ist es erforderlich, dass wir genau erfahren, was Ihre Ziele und Wünsche sind.

BU-Schutz Medienberufe

Seit 2001 gibt es in der Gesetzlichen Rentenversicherung keine Renten mehr wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Eine private Absicherung ist daher unumgänglich. Die Presse-Versorgung bietet hier leistungsstarke Tarife in Kooperation mit der ALLIANZ Versicherung an.

Vorteile BerufsunfähigkeitsPolice Presse-Versorgung

Besonders günstige Beitragsermittlung durch spezielle Berufsgruppeneinstufung

Leistung bei längerer Krankschreibung

Keine abstrakte Verweisung

Vorteile Presse Berufsunfähigkeits Invest

Bei der Presse BerufsunfähigkeitsPolice Invest erfolgt die Überschussverwendung in Form einer Fondsanlage.

Vorteile

Überschuss als Fondsanlage

Beitragsbefreiung

Fondswert an Hinterbliebene

Nutzen Sie die Fachkompetenz eines unabhängigen Versicherungsmaklers

Ein versierter Versicherungsmakler schaut immer auchüber den Tellerrand von Vorsorgemöglichkeiten hinaus. Die Presse-Versorgung stellt dem Personenkreis der Medienbranche in den meisten Fällen die passende Vorsorgelösung zur Verfügung. Nach unserer Einschätzung ist das in 70 bis 80% der privaten und betrieblichen Altersversorgung so, beim Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit sehen wir die Quote in einem ähnlichen Bereich.

Den Kunden/innen verpflichtet

Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir unseren Kunden/innen verpflichtet und bieten Ihnen auch Lösungen über die Produktlandschaft der Presse Versorgung hinaus. Dafür ist es notwendig, dass wir genau erfahren, was Ihre Ziele und Wünsche sind.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zur klassen Absicherunung bei Berufsunfähigkeit sowie Informationen zu gutem ergänzenden oder alternativen Möglichkeiten.

Broschüre zum BU-Schutz

Dread Disease Schutz

Grundfähigekeiten-Schutz

Multi-Risk Einkommenschutz

Ergänzende Vorsorge Medienberufe

Für jede Lebenssituation die richtige Versicherung. Die Presse-Versorgung bietet Ihnen Lösungen rund um Ihr Leben. Dies gilt neben der privaten und betrieblichen Altersvorsorge auch für Pflegefallrisiko sowie den Hinterbliebenenschutz für Ihre Familie ab.

Die Tarife der Presseversorgung in Kooperation mit der ALLIANZ Lebensversicherung AG:

  • Risiko-Lebensversicherung
  • PflegeRente

Branchenlösung Presse-Versorgung

Presse-Versorgung – Vorteile im Überblick

Überschüsse fließen komplett in die Gewinnbeteiligung und werden vollständig an die Versicherten ausgeschüttet. Die Gesellschafter der Presse-Versorgung verzichten auf eine Dividende.

Mit einer Gesamtverzinsung von 3,5 % im Tarif Perspektive profitieren die Kunden der Presse-Versorgung auch 2021 von einer weit überdurchschnittlichen Gewinnbeteiligung. Auch bei den klassischen Produkten bietet die Presse-Versorgung mit einer Gesamtverzinsung von 3,2 % für 2020 eine Rendite, die weit vorne liegt im Feld der Anbieter. Gerne berechnen wir Ihnen als unabhängiger Versicherungsmakler ein unverbindliches Angebot.

Wer seine Vorsorge einmal bei der Presse-Versorgung platziert hat, kann sicher gehen, dass auch bei einem Berufswechsel die Vorsorge weitergeführt werden kann. Selbst der Abschluss neuer Verträge ist möglich, auch wenn der neue Beruf nichts mehr mit der Medienbranche zu tun hat.

Wirtschaftsbereiche , welche die Branchenlösung Medien (betriebliche Altersversorgung) abschließen können?

  • Verlagswesen
  • Informationsdienstleistungen
  • Hörfunk und Fernsehen
  • Herstellung von Druckerzeugnissen
  • Werbung und Marktforschung
  • Buchhandel
  • Pressegrossisten
  • Verleger- und Journalistenorganisationen und deren Einrichtungen

Besonderheiten

Alle fest angestellten Redakteure/innen und Redakteurinnen bei Zeitungen und Zeitschriften, die den Bestimmungen der Altersversorgungstarifverträge unterliegen sind versicherungspflichtig. Sie werden von ihrem Verlag beim Versorgungswerk der Presse angemeldet.

Journalistisch tätige, freie Mitarbeiter/innen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk- sowie Fernsehanstalten können sich ebenfalls über das Versorgungwerk der Presse versichern. Hier gilt als Besonderheit, dass unter Umständen die Sender einen Beitragszuschuss zu dieser Altersversorgung zahlen. Der Zuschuss kann bis zu 7% der erzielten Jahreshonorare betragen.

Warum Presse Versorgung über einen Versicherungsmakler?

Über einen Versicherungsmakler bekommen Sie anders als bei einem Einfirmenvertreter, wie z.B. von einem reinen ALLIANZ oder AXA-Vertreter, Zugang zu einem weitaus größeren Portfolio an Versicherern und Tarifen. D. h. auch wenn wir in sehr vielen Fällen die Lösungen der Presse-Versorgung bevorzugt empfehlen, so blicken wir für Sie stets auch den Tellerrand hinaus und bieten Ihnen diese auch an, sofern diese für Sie besser und zielführend sind.

Einfirmenvertreter = Ausschließlichkeitsvermitter = kann nur Produkte EINER Versicherung anbieten!

Makler = unabhängiger Vermittler = kann VIELE Versicherer anbieten!

Als Versicherungsmakler schätzen wir die ALLIANZ Versicherung als Kooperationspartner natürlich sehr, genauso wie die Presse-Versorgung, die häufig über Vorsorgemöglichkeiten verfügt, die am Markt ihres gleichen suchen. Aber kein Anbieter kann für alle Vorsorkonstellationen immer der beste sein.

Als unabhängiger Versicherungsmakler bieten Ihnen mit unserem Service mehr als nur eine Lösung. Denn der Versicherungsmakler ist unabhängig und steht rechtlich im Lager der Kunden.

Wer ist die Presse-Versorgung?

Die Presse-Versorgung setzt auf mehrere Produktpartner und verteilt somit die Kapitalanlage auf mehrere Schultern. Auf Seiten der Produktgeber (Konsortialpartner) befinden sich:

Die Gesellschafter der Presse-Versorgung sind:

Satzungsgemäß verzichten die Gesellschafter der Presse Versorgung auf Dividenden. Überschüsse fließen somit allein den Versicherten zu. Gleichzeitig profitiert das Versorgungswerk über das Konsortium von den Sicherheitsmechanismen der Lebensversicherungsbranche.

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Medienprofis sorgen vor – wer gehört dazu?

Das Presseversorgungswerk steht offen für sehr viele Berufe im Kommunikations- und Medienbereich. Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge mit Gehaltsumwandlung über den Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen sogar alle Beschäftigten eines Medien-Unternehmens mitmachen, z. B. deren Hausmeister, Betriebskoch oder Office-Manager.

Versicherbarer Personenkreis

Versicherbarer Personenkreis Presse

Die Presseversorgung ist für viele Berufe und Arbeitsfelder offen im Kommunikations- und Medienbereich. Sehen Sie sich die Auflistung an und prüfen, ob Sie dazugehören.

Versicherbare Berufe

Über das Versorgungswerk der Presse können folgene Berufe verichert werden

• Anzeigenverkäufer/in
• Archivar/in
• Art-Director/in
• Aufnahmeleiter/in – Hörfunk und
Fernsehen
• Art-Buyer/in
• Auslandskorrespondent/in
• Autor/in
• Bibliothekar/in
• Bildberichterstatter/in
• Bildjournalist/in
• Bildredakteur/in
• Bildreporter/in
• Buchhändler/in
• Buchautor/in
• Cutter/in
• Desktop-Publishing-Fachleute
• Drehbuchautor/in
• Dokumentar/in
• Filmeditor/in
• Gebrauchsgrafiker/in
• Gestalter/in für visuelles Marketing
• Gestalter/in für Werbung
• Grafiker/in
• Hersteller/in
• Illustrator/in
• Info-Grafiker/in
• Informationsdesigner/in
• Journalist/in
• journalistischer Mitarbeiter/in
(hauptberuflich)
• Kameraleute
• Karikaturist/in
• Kommentator/in
• Kommunikationswirt/in
• Kommunikationsdesigner/in
• Korrektor/in
• Korrespondent/in
• Kritiker/in
• Layouter/in
• Verleger/in im Verlagswesen
• Inhaber/in 1)
• Geschäftsführer 1)
• Mitarbeiter in leitender Funktion 1)
• Dozenten in Einrichtungen zur Aus- und
Fortbildung von Journalisten
• Ehe- und Lebenspartner 2)
• Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 2)
• Personen mit Presse-Vorversicherungen
• Lektor/in
• Marketing-Fachleute
• Media-Fachleute
• Mediengestalter/in Bild und Ton
• Mediengestalter/in für Digital- und
Printmedien
• Medienkaufmann/-frau
• Moderator/in
• Multimedia-Autor/in
• Multimedia-Fachleute
• Musik-Journalist/in
• Musik-Redakteur/in
• Online-Journalist/in
• Online-Redakteur/in
• Pressereferent/in
• Presse-Fotograf/in
• Pressesprecher/in
• Pressestenograf/in
• Producer/in
• PR-Manager/in
• PR-Berater/in
• Redakteur/in
• Redaktionsassistent/in
• Regisseur/in
• Reporter/in
• Sortimenter
• Sprecher/in – Hörfunk und Fernsehen
• Technischer Redakteur/in
• Texter
• Tonberichterstatter/in
• Übersetzer/in
• Verlagskaufmann/-frau
• Verlagsvertreter/in
• Videoeditor/in
• Videojournalist/in
• Volontär/in
• Web-Designer/in
• Werbe-Berater/in
• Werbekaufmann/-frau
• Werbetexter

Freiwillig versichert werden können ferner

• Verleger/in im Verlagswesen
• Inhaber/in 1)
• Geschäftsführer 1)
• Mitarbeiter in leitender Funktion 1)
• Dozenten in Einrichtungen zur Aus- und
Fortbildung von Journalisten
• Ehe- und Lebenspartner 2)
• Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 2)
• Personen mit Presse-Vorversicherungen


GV—0117Z0 (04V) 0.07. 15
1) Versicherbarer Personenkreis Presse
2) Bei abweichenden Berufsbezeichnungen ist eine vorherige Abstimmung mit der Presse-Versorgung erforderlich

Branchenlösung Medien

Über die Presse-Versorgung kann im Rahmen der Branchenlösung Medien allen Mitarbeitern von Medienunternehmen eine betriebliche Altersvorsorge angeboten werden, sofern das Unternehmen in einen der folgenden Wirtschaftsbereiche eingeordnet werden kann.

Welche Wirtschaftsbereiche können die Branchenlösung Medien abschließen?

  • Verlagswesen
  • Informationsdienstleistungen
  • Hörfunk und Fernsehen
  • Herstellung von Druckerzeugnissen
  • Werbung und Marktforschung
  • Buchhandel
  • Pressegrossisten
  • Verleger- und Journalistenorganisationen und deren Einrichtungen

Nutzen Sie bei der Gehaltsumwandlung für Ihre gesamte Belegschaft unsere neue Branchenlösung Medien.

Hohe Rendite durch Sonderkonditionen

Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ohne Gesundheitsprüfung möglich

Unbürokratische Anmeldung und geringer Verwaltungsaufwand

Falls Sie unsicher sind, ob Sie dazugehören, oder wenn Sie Ihren Kommunikationsberuf in unseren Informationen nicht aufgeführt finden, dann fragen Sie einfach bei uns nach (Tel: 040 / 355 088 40). Wir geben Ihnen nach Prüfung jedes Einzelfalls gerne Auskunft.

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Was viele nicht wissen – auch Angehörige können die Vorteile nutzen

Auch Ehe- oder Lebenspartner sowie die minderjährigen Kinder können sich ebenso über die Presse Versorgung versichern!

Lassen Sie auch Ihren Ehe- oder Lebenspartner sowie Ihre minderjährigen Kinder von der Presse-Versorgung profitieren. Schon kleine monatliche Sparbeiträge führen zu einer beachtlichen Grundabsicherung für Ihr Kind. Auch Ihre Partnerin oder Partner können sich eine eigene Versorgung aufbauen. Dabei spielt der ausgeübte Beruf keine Rolle – selbst bei ausschließlich häuslicher Tätigkeit. Die Weiterführung oder Ergänzung bestehender Verträge ist später ebenso möglich wie ein Neuabschluss – und dies unabhängig von der beruflichen Entwicklung.

Weitere Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer/ -innen

Als Versicherungsmakler aus Hamburg haben wir uns bundesweit seit vielen Jahren auf die Vorsorge der Medienbranche und insbesondere auf das Verlagswesen fokussiert. Wir verfügen über Jahrzehnte an Erfahrung. Gerne informieren wir Sie, wie Sie mit den Förderrenten der Presse Versorgung die Steuer optimieren können, schon ab der nächsten Steuererklärung. Weitere Informationen finden Sie in den Broschüren der Presseversorgung.

Presse-Versorgung – Informationsmaterial & Anträge

FAQ zur betrieblichen Direktversicherung per Entgeltumwandlung

Grundsätzlich kann man seine bAV als Arbeitnehmer/in nicht kündigen. Das gilt auch so für die betriebliche Direktversicherung. Es ist wirtschaftlich so gut wie immer nachteilig. Es gibt nur wenige Konstellationen, in denen eine bAV-Kündigung möglich ist. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier

Man kann die Beitragszahlung in Abstimmung mit dem Arbeitgeber einstellen. Dadurch reduziert man die späteren Versorgungsleistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge. In aller Regel ist auch eine befristete Beitragsfreistellung möglich. Dann setzt man im Regelfall bis zu 3 Jahre (z.B. bei Elternzeit) mit der Beitragszahlung aus und kann danach weiter einzahlen. So sorgt man dann nach einer Beitragspause weiter vor.

Versorgungsansprüche aus der Direktversicherung bleiben  gemäß Versicherungszusage erhalten. Die gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung werden grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) angerechnet.Eine Anwartschaft die durch Entgeltumwandlung finanziert wurde, also aus eigenen Mitteln des Arbeitnehmers, ist immer unverfallbar – kann ihm also nicht mehr entzogen werden.Für Beiträge die durch den Arbeitgeber finanziert wurden gilt für nach dem 31. Dezember 2008 erteilte Zusagen:Arbeitnehmer erwerben eine unverfallbare Anwartschaft, wenn die Zusage bei Ausscheiden mindestens 5 Jahre bestanden hat und der Arbeitnehmer bei Ausscheiden das 25. Lebensjahr vollendet hat (§ 1 Betriebsrentengesetz). Für Zusagen vor dem 31.12.2008 gelten andere Regelungen.

Folgender Personenkreis kann im für den Todesfall begünstigt sein, sofern ein Todesfallschutz auch vertraglich vereinbart wurde.

  • Ehegatten bzw. Lebenspartner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • kindergeldberechtigte Kinder und Pflege-, Stief-, faktischen Stiefkinder1 bis zu einem bestimmten Höchstalter
  • Ein namentlich benannter Lebensgefährte bzw. Lebenspartner einer nicht eingetragenenLebenspartnerschaft (eheähnliche Lebensgemeinschaft)1
  • kindergeldberechtigte Enkelkinder im eigenen Haushalt bis zu einem bestimmten Höchstalter
  • Falls keine dieser Personen vorhanden ist, kann ein Sterbegeld bis maximal 8.000 EUR an die vom  Arbeitgeber mit Einvernehmen des Versorgungsberechtigten an einen benannten Berechtigten gezahlt werden, ansonsten an die Erben.
  1. 1Es müssen darüber hinaus noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, um rechtswirksam ein Bezugsrecht zugunsten eines Lebensgefährten/Lebenspartners einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft und eines Kindes, das auf Dauer in Ihren Haushalt aufgenommen wurde, zu begründen.

Damit der oben aufgeführte Personenkreis eine Leistung im Todesfall des Versorgungsberechtigten erhält, ist es Voraussetzung, das auch eine Todesfallleistung vertraglich vereinbart wurde. Diese Leistung kann sowohl für den Zeitpunkt vor dem eigentlichen Rentenbeginn wie auch für den Zeitpunkt danach vereinbart werden z.B. durch eine zusätzliche Garantiezeit für den Todesfall in der Rentenphase.

Wenn man in der gesetzlichen Krankenversicherung  pflichtversichert ist, dann muss man aus Versorgungsbezügen auch teilweise Beiträge in die gesetzliche Kranken-  und Pflegeversicherung  leisten (die Regelung wurde per Gesetz im Jahre 2019 deutlich für Arbeitnehmer/-innen verbessert. Für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte gilt grundsätzlich dasselbe. Leistungsteile aus Beiträgen, die man als Versicherungsnehmer privat in die Direktversicherung gezahlt hat, unterliegen nicht der Beitragspflicht.

Ja, die Leistungen sind wie Arbeitslohn zu versteuern, sofern der Abschluss ab dem Jahre 2005 erfolgte. Grundlage für die Versteuerung ist der § 3. Nr. 63 EStG.

Man kann Leistungen abrufen, wenn man sich nach Vollendung des 60. Lebensjahres altersbedingt oder infolge voller Erwerbsminderung im Sinne der Deutsche Rentenversicherung im Ruhestand befindet. Für Versorgungszusagen nach dem 31.12.2011 gilt die Vollendung des 62. Lebensjahres.

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