Presse-Versorgung betriebliche Altersvorsorge

Presse-Versorgung betriebliche Altersvorsorge

Als unabhängiger Dienstleister für die betriebliche Alters- und Krankenvorsorge sind wir seit vielen Jahren verlässlicher Partner der Buch- und Medienbranche. Wir sind Partnermitglied im Börsenverein des Deutschen Buchhandels.

Lesen Sie hier: AssetScecur versichert Buchmenschen

Auf dieser Seite geht es primär um die betriebliche Altersvorsorge der Medienbranche. Wenn Sie also in einem Buch- oder Zeitungsverlag oder im Marketingbereich arbeiten, dann sind Sie genau hier richtig und können, wenn Sie möchten, von der betrieblichen Altersversorgung der Presse-Versorgung partizipieren.

Wer kann an der Presse-Versorgung bAV teilnehmen?

Einen Überblick, ob Sie teilnehmen können oder nicht, erhalten Sie hier. Folgende Berufe sind für die Tarife der Presse-Versorgung „pressefähig“, können also deren höchst attraktiven Tarifen nutzen.

Das Könnte Sie auch interessieren: Meine Top 5 der betrieblichen Altersvorsorge

Auch wer nicht den oben genannten Berufen angehört, hat unter Umständen die Möglichkeit, über die Branchenzughörigkeit die Vorteile der Presse Versorgung zu nutzen. Der Beruf eines Kochs oder Office-Managerin wäre z. B. nicht pressefähig. Doch gibt es auch für diese Berufe eine Möglichkeit, sofern diese in einer pressefähigen Branche angehören.

Betriebliche Altersvorsorge sinnvoll oder nicht?

Ist eine betriebliche Altersversorgung sinnvoll?

Die betriebliche Altersvorsorge hat iin letzter Zeit zunehmend an Attraktivität gewonnen. Die bAV ist in aller Regel an günstige Rahmenverträge der jeweiligen Arbeitgeber gekoppelt. Viele Arbeitgeber aus der Verlags- und Medienbranche bieten über das Versorgungswerk der Presse besonders gute Rahmenbedingungen an. Die ArbeitnehmerInnen profitieren an einem Konsortium von mehreren Versicherern mit der Allianz Lebensversicherung in der „Hauptrolle“.

bAv mit PresseversorgungMuss Arbeitgeber bAV übernehmen?
bAV sinnvoll umsetzen

Das könnte Sie auch interessieren: Börsenzeitung: da ist noch deutlich Luft nach oben

Aus objektiver Sicht bietet die bAV eine Reihe von Vorteilen gegenüber anderen geförderten Altersversorgungsformen. Dies sind zum Beispiel:

  • verpflichtender Arbeitgeberzuschuss gem. Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
  • die freie Wahl später bei Fälligkeit eine Kapitalzahlung statt der Verrentung zu wählen
  • Besserer Pfändungsschutz z.B. einer Direktversicherung in der Sparphase
  • Steuerersparnis bis zum bAV Höchstbeitrag (276 € mtl. bzw. 3312 € jährlich, Stand 2020)
  • Sozialversicherungsersparnis bis zum bAV Höchstbeitrag (552 € mtl. bzw. 6624 € jährlich, Stand 2020)

Hat die betriebliche Altersvorsorge Nachteile?

Die Frage, ob die betriebliche Altersversorgung Nachteil hat, lässt sich so beantworten. Natürlich hat die bAV auch Nachteile, weil die spätere Versorgung am Ende besteuert werden muss und auch für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, wenn man dort versichert ist, ein Teil wieder abgezogen wird.

Man kommt in der Ansparphase im Regelfall nicht an das eingezahlte Geld herankommt, was allerdings auch ein Vorteil – sprich Selbstschutz – sein kann. Die Vorsorge soll nicht vor Alter 62 zur Auszahlung kommen, so möchte es der Staat grundsätzlich und deshalb fördert er ja auch in hohem Maße und nimmt die Arbeitgeber mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) auch vermehrt in die Pflicht, zum Wohle der Arbeitnehmer und

Alternative gewünscht? Hier gehts zur KlimaRente LV 1871 Ökoworld

Arbeitnehmerinnen.

Bundesarbeitsgericht hat 2020 erneut klargestellt: gesetzliche Informations- und Aufklärungspflichten des Arbeitgebers:

Versorgungslücke im Alter mit der Presse-Versorgung schließen

bAV Presseversorgung
bAV Presse-Versorgung

Arbeitnehmerinnen wie Arbeitnehmer schätzen Ihre gesetzliche Altersrente häufig ein. Die Versorgungslücke ist – ohne zusätzliche Vorsorge – sehr hoch im Alter, da die gesetzliche Rente später viel zu niedrig ist.

Es gibt diverse Möglichkeiten der geförderten Altersvorsorge. Neben der betrieblichen Altersversorgung bietet der Gesetzgeber auch die Riester- und Rüruprente als private Vorsorgeformen und fördert diese.

Das bietet die bAV der Presse Versorgung

Die betriebliche Altersversorgung wird staatlich gefördert und jeder Arbeitnehmer hat das Recht, Teile seines Lohns in eine bAV umzuwandeln. Arbeitgeber müssen gem. Betriebsrentengesetz eine bAV anbieten und seit 2019 mit mindestens 15% auf den Arbeitnehmerbeitrag (Entgeltumwandlung) bezuschussen. Auf bereits vor 2019 abgeschlossene Verträge gilt diese Regelung spätestens ab 2022. Diese Arbeitgeberverpflichtung gilt so lange, wie der Arbeitgeber selbst Sozialversicherungsbeiträge einspart. Hier gibt es Maximalwerte, die sich jedes Jahr ändern (erhöhen)

Der Arbeitgeber kann die Beiträge als Zusatzleistung zum Lohn zahlen oder die Arbeitnehmer finanzieren die betriebliche Altersvorsorge über eine Gehaltsumwandlung (zzgl. verpflichtender Zuschuss des Arbeitgebers). Auch die Aufsplittung der Zahlungen in Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil sind in unterschiedlichen Varianten möglich. D.h. , der Arbeitgeber darf auch mehr als 15% Zuschuss beisteuern, was in der Praxis auch häufiger vorkommt.

Neben der betrieblich vereinbarten Altersrente kann die bAV auch um eine Hinterbliebenenversorgung oder Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt werden und verschaffen den ArbeitnehmerInnen somit zusätzliche finanzielle Sicherheit.

Der heute am häufigsten vorkommende Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung ist die betriebliche Direktversicherung.

Bei der Direktversicherung ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer bei einem Versicherer – zum Beispiel bei der Presse-Versorgung. Die MitarbeiterInnn sind die versicherten Personen, denen gleichzeitig bei Gehaltsumwandlung ein unwiderrufliches Bezugsrecht – Unverfallbarkeit betriebliche Vorsorge – eingeräumt wird. Der Arbeitgeber schließt in diesem Fall eine Direktversicherung bei der Presseversorgung ab. In der Rentenphase zahlt dann die Presse-Versorgung die Rente an den Arbeitnehmer aus.

Die Direktversicherung ist relativ flexibel und bietet auf sich neu ergebende Situationen sinnvolle Lösungen an. So zum Beispiel im Fall von Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder Arbeitgeberwechsel. Insbesondere bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb der Branche ist es besonders vorteilhaft und einfach eine bAV bei der Presse-Versorgung zu haben, weil der neue Arbeitgeber in der Regel auch den Rahmenvertrag dort hat. Aber selbst wenn man in eine völlig andere Branche wechselt, kann man die bAV der Presseversorgung mit übertragen (Einwilligung des neuen Arbeitgebers vorausgesetzt). Das Motto lautet: Einmal Presse immer Presse!

Das könnte Sie auch interessieren: