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Angehörigen-Entlastungsgesetz
Angehörigen-Entlastungsgesetz verabschiedet – Pflegeversicherung
Das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe- Angehörigen-Entlastungsgesetz – wurde vom Bundeskabinett angeschoben. Die Regierung will damit den Durchschnittbürger entlasten. Das Inkrafttreten ist bereits für das kommende Jahr 2020 geplant.
Ist eine private Pflegeversicherung weiterhin sinnvoll?
Das Thema „Kinder haften für die Eltern“ wird sicher durch das neue Gesetz, für den Fall, dass es inkraft tritt entschärft bzw. sogar wegfallen. Am Pflegenotstand in Deutschland und der Tatsache, dass die Kosten für Pflege – ob ambulant oder stationär – durch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aufgefangen werden, ändert sich jedoch nichts.
Das Hauptproblem der Betroffenen wird durch das geplante Angehörigen-Entlastungsgesetz nicht gelöst, nicht einmal ansatzweise. Denn: was die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt reicht im Pflegefall vorne und hinten nicht.
Spätestens bei einer Unterbringung im Heim wird sich eine Lücke von 1.500 bis 2.000 € ergeben. Dieses Geld haben viele Menschen nicht. Diese Lücke kann dann zwar vom Sozialamt aufgefangen werden. Da es aber die Kommunen belastet, wird man weiterhin darauf bestehen, dass vorab eine Vermögensverwertung stattfindet. Das heißt konkret: erst muss das (fast) ganze private Eigentum zu Geld gemacht werden, bevor die Sozialversicherung einspringt. Dieser Grundsatz galt übrigens schon immer und wird auch weiterhin gelten. Ermitteln Sie mit unserem Tool Ihre persönliche Pflegelücke hier
Vorsorge durch private Pflegetagegeldversicherung oder private Pflegerente
bedeutet Bewahren des eigenen Lebenswerks = Schutz der Erben
Nur sehr wenige Menschen leben nach dem Motto „Nach mir die Sintflut!“ Der Wunsch, etwas zu hinterlassen, ist häufig verbreitet. Man baut über Jahrzehnte durch eigene Arbeit etwas auf, schafft Werte, vielleicht sogar Wohneigentum. Das hat dem materiellen Wert, häufig auch eine starke emotionale Komponente. Man möchte das Geschafft zumindest zum Teil auch weiterreichen. Das ist dann nicht mehr möglich, wenn man es wegen der Pflege zu Geld machen musste. Werden Werte während der Sozialhilfezahlungen verschont (z. B. Ehegatte lebt noch in der Immobilie), kann das böse Erwachen mit dem Tod des Pflegepatienten folgen. Dann sind die Erben grundsätzlich zur Rückzahlung verpflichtet. Man müsste also das Erbe ausschlagen, um das zu vermeiden. Ganz sind also auch Kinder nicht raus aus dem Thema.
Eigenverantwortung vermeidet negative Erinnerungen
Letztlich ändert sich mit dem neuen Angehörigen-Entlastungsgesetz am Ende des Weges gar nicht so viel. Das muss man sich vergegenwärtigen. Nur wer für sich Eigenverantwortung übernimmt, sorgt auch dafür, dass am Ende neben der Trauer nicht auch noch finanzielle Probleme bzw. schwerwiegende Entscheidungen übrig bleiben.
Mit einer passenden Versicherungslösung, z.B. durch eine Pflegetagegeldversicherung oder eine private Pflegerentenversicherung sorgen Sie adäquat und eigenverantwortlich vor. Hohe Pflegekosten machen eine Pflegeversicherung sinnvoll. Als Versicherungsmakler informieren Sie gerne über passende Lösungen.
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