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Private Krankenversicherung und Bürgerentlastungsgesetz (Beitrag vom 07.05.2018)

Private Krankenversicherung (PKV) und Bürgerentlastungsgesetz

Häufig werden wir als unabhängiger Versicherungsmakler gefragt, ob und in inwelchem Umfang man die private Krankenvenvollversicherung von den Steuern absetzen kann. Die steuerliche Handhabung ist dabei nicht auf Länder wie Hamburg, Bayern etc. begrenzt, sondern gilt grundsätzlich bundesweit durch das Bürgerentlastungsgesetz.

Im Zusammenhang welche Vorteile das Bürgerentlastungsgesetz für die PKV bringt, werden immer wieder folgende Fragen an uns gerichtet:

  • Was ist im Bürgerentlastungsgesetz geregelt?
  • Wer erhält durch das Bürgerentlastungsgesetz eine Entlastung?
  • Welche PKV-Beiträge können abgesetzt werden?
  • Wie werden die Beiträge, die abgesetzt werden können vom Versicherer errechnet?
  • Welche Zahlungen und Beiträge betrifft das Bürgerentlastungsgesetz

Gerne sind auch wir – als Ihr Versicherungsmakler aus Hamburg – für Sie da, wenn Sie konkrete Fragen zur privaten Krankenversicherung haben. Schreiben Sie uns einfach eine Mail an assetsecur@sieveking.de oder rufen Sie uns an unter 040 /355 088 40

Gerne helfen wir Ihnen weiter.