FAQ zur betrieblichen Direktversicherung per Entgeltumwandlung
Was tun bei Ausscheiden beim Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberwechsel
Kann man seine betriebliche Direktversicherung kündigen?
Grundsätzlich kann man seine bAV als Arbeitnehmer/in nicht kündigen. Das gilt auch so für die betriebliche Direktversicherung. Es ist wirtschaftlich so gut wie immer nachteilig. Es gibt nur wenige Konstellationen, in denen eine bAV-Kündigung möglich ist. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier
Was ist, wenn man sich seine betriebliche Direktversicherung nicht mehr leisten kann?
Was geschieht im Falle einer Arbeitslosigkeit?
Was passiert im Todesfall?
Folgender Personenkreis kann im für den Todesfall begünstigt sein, sofern ein Todesfallschutz auch vertraglich vereinbart wurde.
- Ehegatten bzw. Lebenspartner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- kindergeldberechtigte Kinder und Pflege-, Stief-, faktischen Stiefkinder1 bis zu einem bestimmten Höchstalter
- Ein namentlich benannter Lebensgefährte bzw. Lebenspartner einer nicht eingetragenenLebenspartnerschaft (eheähnliche Lebensgemeinschaft)1
- kindergeldberechtigte Enkelkinder im eigenen Haushalt bis zu einem bestimmten Höchstalter
- Falls keine dieser Personen vorhanden ist, kann ein Sterbegeld bis maximal 8.000 EUR an die vom Arbeitgeber mit Einvernehmen des Versorgungsberechtigten an einen benannten Berechtigten gezahlt werden, ansonsten an die Erben.
- 1Es müssen darüber hinaus noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, um rechtswirksam ein Bezugsrecht zugunsten eines Lebensgefährten/Lebenspartners einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft und eines Kindes, das auf Dauer in Ihren Haushalt aufgenommen wurde, zu begründen.
Damit der oben aufgeführte Personenkreis eine Leistung im Todesfall des Versorgungsberechtigten erhält, ist es Voraussetzung, das auch eine Todesfallleistung vertraglich vereinbart wurde. Diese Leistung kann sowohl für den Zeitpunkt vor dem eigentlichen Rentenbeginn wie auch für den Zeitpunkt danach vereinbart werden z.B. durch eine zusätzliche Garantiezeit für den Todesfall in der Rentenphase.
Sind die späteren Leistungen aus der Direktversicherung beitragspflichtig innerhalb der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung?
Sind spätere Leistungen aus der Direktversicherung zu versteuern?
Ja, die Leistungen sind wie Arbeitslohn zu versteuern, sofern der Abschluss ab dem Jahre 2005 erfolgte. Grundlage für die Versteuerung ist der § 3. Nr. 63 EStG.