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Kfz-Versicherung: Prämienrabatt für Fahrpraxis ab 17
Das begleitete Fahren ab 17 Jahren hat sich als Erfolgsmodell etabliert: Seit seiner Einführung sind die Unfallzahlen unter Fahranfängern deutlich gesunken. Das wird auch finanziell belohnt – wer am begleiteten Fahren teilgenommen hat, erhält oft einen Prämienrabatt, wenn er das erste eigene Fahrzeug versichert.
Jeder dritte Führerscheinneuling erwirbt die Fahrerlaubnis heute vor dem achtzehnten Geburtstag. Erfreulich: Junge Leute, die zuvor am begleiteten Fahren teilgenommen haben, verursachen rund 20 Prozent weniger Verkehrsunfälle als andere Fahranfänger, wie die Statistik zeigt. Das ist besonders positiv, denn vor allem junge Fahrer verursachen überdurchschnittlich viele schwere Unfälle mit Personenschäden. Voraussetzung für das Fahren ab 17 ist natürlich die bestandene Führerscheinprüfung. Bis zum achtzehnten Geburtstag muss außerdem ein in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragener Beifahrer mit im Wagen sein, der mindestens 30 Jahre alt ist, seit fünf Jahren selbst eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 (alt) oder B besitzt und nicht mehr als einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei hat. Auf Wunsch können auch mehrere geeignete Begleitpersonen eintragen werden.
Wenn man am begleitenden Fahren ab 17 teilgenommen hat, gewähren viele Kfz-Versicherer einen deutlichen Rabatt auf den Versicherungsbeitrag durch Einstufung in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse. Allerdings gibt es auch Sparmöglichkeiten, falls man den Führerschein erst nach dem 18. Geburtstag erwirbt. Beispielsweise können die Eltern das Fahrzeug günstig als Zweitwagen versichern, der Prämiennachlass für unfallfreies Fahren lässt sich dann später je nach Anbieter auf die erste eigene Kfz-Versicherung übertragen. Viele Gesellschaften machen außerdem günstige Einsteigerangebote, wenn bereits Familienmitglieder dort Kunde sind.
