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Soli Abschaffung 2021
Soli Abschaffung 2021
Die Freigrenze zum Solidaritätszuschlag wird ab dem 1. Januar 2021 erheblich angehoben. Für die meisten Steuerzahler gibt es einen kompletten Soli Wegfall.

In welchem Maße gibt es eine Soli Abschaffung?
Konkret: die Freigrenze von 972 Euro bzw. 1.944 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung) auf 16.956 Euro bzw. 33.912 Euro angehoben.
Für wen gilt der Soli-Wegfall?
Singles, die weniger als 73.000 Euro Bruttoeinkommen haben, zahlen keinen Solidaritätszuschlag mehr. Für Verheiratete gilt das Doppelte Einkommen, also 146.000 €.
Auch für höhere Einkommen wird der Soli abgeschafft
In der so genannten „Milderungszone“ (Single: bis höchstens 109.000 Euro / verheiratet: bis höchstens 226.000 Euro) wird der Solidaritätszuschlag anteilig gezahlt. Ausschließlich Spitzenverdiener zahlen den Solidaritätszuschlag auch weiterhin.
Zum Hintergrund
Der Solidaritätszuschlag wurde für Finanzierung und Herstellung der deutschen Einheit 1995 unbefristet eingeführt. Der Soli-Zuschlag betrug zuerst 7,5% und wurde ab 1998 auf 5,5% abgesenkt. Bemessungsgrundlage dieser Zuschlagsteuer ist die festgesetzte Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer sowie deren Vorauszahlungen und Abzugssteuern (Lohn- und Kapitalertragsteuer).
Vom Soli Wegfall profitieren Viele
Höhe der Ersparnis durch den Soli WegfallRund 90% der Steuerzahler profitieren vom Soli Wegfall
Aktuelle Infos unter: Soli Wegfall 2021
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