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Ist die Bedienung des Touchscreens während der Fahrt erlaubt?
Telefonieren mit Handy und Smartphone ohne Freisprecheinrichtung und das Programmieren per Hand von Navigationshilfen sind während der Autofahrt verboten. Jeder weiß das. Aber auch fest eingebaute Touchscreens dürfen während der Fahr nicht bedient werden, falls mehr als nur ein kurzer Seitenblick dazu nötig ist. Dies zeigt die aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (1 Rb 36 Ss 832/19).

Touchsreen während der Fahrt erlaubt, oder nicht?
Da es stark regnete, wollte ein Autofahrer während der Fahrt die Wischgeschwindigkeit seines Scheibenwischers regulieren und anpassen. Dafür musste er auf dem zentralen Touchscreen seines KFZ ein Menü bedienen, um die entsprechende Einstellung aufzurufen. Dadurch wurde er abgelenkt. Er kam von der nassen Fahrbahn ab und es gab eine Kollision mit einem Baum. Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte ihn in erster Instanz zu einem Bußgeld von 200 Euro und belegte ihn mit einem Fahrverbot von einem Monat. Das Hantieren auf einem Touchscreen sei als Bedienen eines elektronischen Geräts zu bewerten, und dies sei nach § 23 Abs. 1a StVO verboten. Der Autofahrer legt Beschwerde beim Oberlandesgericht Karlsruhe gegen die Entscheidung ein. Bei dem fest eingebauten Touchscreen seines Wagens handele es sich gar nicht um ein im Gesetz genanntes „elektronisches Gerät, welches der Kommunikation, Information oder Organisation dient“, sondern um ganz einfach ein Bedienelement zur Steuerung der Fahrzeugfunktionen.
Beschwerde abgelehnt
Die Karlsruher Richter lehnten seine Beschwerde ab. Der Touchscreen sei ebenso ein elektronisches Gerät im Sinne der Straßenverkehrsordnung wie ein Handy, Tablet oder Laptop. Die Bedienung sei nur im Ausnahmefall zulässig, wenn dazu lediglich eine kurze, „den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät“ erforderlich ist. Dies sei im hier verhandelten Fall nicht gegeben, da der Kläger ein elektronisches Menu auf dem Berührungsbildschirm bedienen musste, um die Wischgeschwindigkeit einzustellen. Der Autofahrer sei allein deshalb von der Straße abgekommen, weil er durch die Bedienung des Tochscreens nicht aufmerksam genug war.
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