Dies möchte ich zum Anlass nehmen um aktuell darüber zu informieren, wie der Stand zu diesem Thema ist:
grundsätzlich gilt, dass im Falle einer Stornierung Gebühren anfallen. Ganz gleich, ob es sich um eine Pauschal-, Flug-, Zug- oder Hotelreise handelt. Der beste Rat, den ich erst einmal geben kann, lautet in der aktuellen Situation – Ruhe bewahren! Denn wer unüberlegt storniert, könnte auf den Kosten sitzenbleiben. Die Voraussetzungen für die Leistungspflicht des Versicherers werden in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt. Allerdings können Sie davon ausgehen, dass aktuell kein Versicherer eine Leistungspflicht aus der aktuellen Erkrankungswelle ableiten wird. Diese würde greifen, wenn zum Beispiel ein Reisender selbst erkrankt – oder von Quarantäne-Maßnahmen betroffen ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen könnte wohl auch der Reiseanbieter für einen Rücktritt haften. Allerdings sind auch diese Fälle in den Reisebedingungen des jeweiligen Anbieters festgelegt. Dazu gehören unter anderem auch Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Aktuell wurden solche nicht ausgesprochen. Es ist also sehr wichtig, genauestens in die Reisebedingungen des Reiseanbieters zu schauen. |